altKampf in alle Richtungen

Bochum, 9. März 2012. Dass ein Warnstreik, der am Mittwoch am Schauspielhaus Bochum stattfand, bei Intendant Anselm Weber und der Verwaltungschefin Brigitte Käding nicht auf Begeisterung gestoßen ist, hat nun wiederum die Gewerkschaft verdi erzürnt. Wie im WAZ-Portal der Westen zu lesen ist, findet es Bochums Verdi-Chefin Gudrun Müller "unlauter, die Beschäftigten derart unter Druck zu setzen". 

Was ist passiert? Weber und Käding hatten am Mittwoch folgende Stellungnahme im Theater aushängen lassen: "Liebe Kolleginnen und Kollegen, jeder Streiktag nimmt dem Haus zwischen 15.000 und 20.000 Euro Einnahmen! Bei fünf Tagen sind das rund 100.000 Euro. Das bedeutet, dass der äußerst knapp errechnete Wirtschaftsplan mit einem entsprechenden Defizit belastet wird. Das schadet unseren Bemühungen, zum Ende der Spielzeit ein ausgeglichenes Ergebnis vorlegen zu können, um damit die Voraussetzung zu erfüllen, weitere Unterstützung durch die Stadt Bochum zu erhalten." Am Abend streikte dann ein Teil des technischen Personals, die Vorstellung konnte dennoch stattfinden.

Finanzielle Probleme

Hintergrund ist, dass das Schauspielhaus Bochum mit finanziellen Problemen zu kämpfen hat. Neben den Einsparmaßnahmen, die das Schauspielhaus im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts leisten muss, ist ein strukturelles Defizit offenkundig geworden, weil bei der Umwandlung in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) die Tariferhöhungen nicht geregelt worden sind. Mit Folgen, etwa der Schließung einer Spielstätte, ein Personaleinstellungsstopp sowie Umstrukturierungen in allen Bereichen des Theaterbetriebes.

Daruf geht das Theater auch in einer aktuellen Stellungnahme ein: "Die Theaterleitung ist dabei bemüht, den Mitarbeitern sämtliche, teilweise für den Betrieb sehr schmerzhafte Maßnahmen transparent zu machen, und sie in die erforderlichen Spar- und Umstrukturierungsvorgänge einzubinden", heißt es dort. "Dementsprechend informieren der Intendant Anselm Weber und die kaufmännische Direktorin Brigitte Käding die Belegschaft regelmäßig und zeitnah über die finanzielle Lage des Hauses und die Konsequenzen der von ihnen unternommenen oder geplanten Schritte."

Informationspolitik oder Druck?

Zu dieser Informationspolitik gehöre auch, die Mitarbeiter über sämtliche Vorgänge und deren Konsequenzen zu informieren, die nicht von der Theaterleitung veranlasst wurden oder zu verantworten sind, sofern sie die finanzielle Lage des Hauses unmittelbar berührten.

"In diesem Sinne hat die Theaterleitung am vergangenen Mittwoch auch die möglichen direkten finanziellen Folgen eines Warnstreiks für das Haus aufgezeigt. Sie hat dies sachlich getan und ohne den Warnstreik an sich zu werten oder zu ideologisieren. Keinesfalls stellt sie das Grundrecht auf Streik in Frage oder hat in irgendeiner Weise versucht, moralischen Druck auf die Streikenden auszuüben oder gar an der Streik-Beteiligung zu hindern."

Der Kulturausschuss hat jüngst in einer von allen Parteien mitgetragenen Beschlussvorlage empfohlen, dass die Stadt für die nächsten zwanzig Jahre die Tarifsteigerungen übernehme soll, um die Existenz des Theaters zu sichern. Ohne diese Regelung stünden dem Bochumer Theater ab 2020 ungefähr 20 Prozent weniger Geld für seine künstlerische Aufgaben zur Verfügung, wird der kulturpolitische Sprecher der SPD, Dr. Hans Hankem in einem Artikel auf der Westen vom 27. Februar zitiert. Eine Entscheidung sei allerdings noch nicht gefallen.

(der Westen / sik)

Kommentare  
Warnstreik Bochum: Link von 2006
http://www.stern.de/kultur/film/deutsche-buehnen-absurdes-theater-565600.html
Warnstreik Bochum: kein Streikrecht für NV-Solo
schön vor allem das das Grundrecht auf Streik für Menschen mit NV-Solo nicht gilt (also jedenfalls sofern ich weiß).
Auch das paßt doch wunderbar zu dem alten Stern-Artikel da oben.
Warnstreik Bochum: Wenn die SchauspielerInnen sich erheben
Interessant, ja. Richtig spannend würde es erst, wenn die SchauspielerInnen sich erheben. Aber das kommt, wetten?
http://blitzkritik.posterous.com/109595397
Warnstreik Bochum: Rechtliches zum Arbeitskampf
"schön vor allem das das Grundrecht auf Streik für Menschen mit NV-Solo nicht gilt (also jedenfalls sofern ich weiß)."

@ina: Der oben beschriebene Streik betrifft die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes also Technik und Verwaltung. Zu beachten ist bei Streikaktionen, welche der Beschäftigtengruppen zum letzten Mittel des Arbeitskampfes greift. Geht der Arbeitskampf von den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes aus, sind die nach Normalvertrag oder Tarifvertrag für die Kulturorchester Angestellten an Friedenspflicht gebunden, denn ihre Tarifvertragsverhältnisse sind von denen des öffentlichen Dienstes nicht unmittelbar betroffen.

Wenn es momentan um den NV Bühne ginge, bestände selbstverständlich die Möglichkeit, zu streiken.

Hier mehr zum Nachlesen: http://www.buehnengenossenschaft.de/recht/streik
Warnstreik Bochum: Was Künstler sollten
Kuenstler sollten Unternehmer sein.
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