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Staatsballett Berlin schließt Vergleich mit Tänzerin
"Es ist ein Weckruf"
23. April 2021. Im Streit um Rassismus-Vorfälle am Staatsballett Berlin schlossen das Staatsballett und die Stiftung Oper in Berlin mit der Tänzerin Chloé Lopes Gomes am 21. April 2021 vor dem Bühnenschiedsgericht Berlin einen Vergleich. Chloé Lopes Gomes’ Vertrag wird um ein Jahr bis zum 31. Juli 2022 verlängert, und sie erhält 16.000 Euro Abfindung als "Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes", wie die Süddeutsche Zeitung meldet.
Geklagt hatte die Tänzerin gegen die Nichtverlängerung ihres Arbeitsvertrags: Angefochten hatte sie die ihr genannten "künstlerischen Gründe" für die Nichtverlängerung, die sie und ihre Anwälte auf eine Diskriminierung aufgrund ihrer Hautfarbe zurückführten. Im November 2020 war Chloé Lopes Gomes mit Berichten über rassistische Beleidigungen durch eine Ballettmeisterin an die Öffentlichkeit gegangen. Der Spiegel wie auch internationale Medien berichteten.
Am Staatsballett Berlin versteht man die Vorfälle als einen "Weckruf", wie es in einer nach der Verhandlung verschickten Pressemitteilung heißt. Schon im Oktober 2020, nach dem Anhörungsgespräch zur Nichtverlängerung mit Chloé Lopes Gomes, verwies die kommissarische Intendantin des Staatsballett Berlin, Christiane Theobald, in einem internen Brief an die Mitarbeiter*innen auf null Toleranz gegenüber Rassismus und Diskriminierung und kündigte Workshops und einen Verhaltenskodex an, so das Bühnenschiedsgericht. In einem Statement auf der Webseite werden "tiefgreifende Veränderungen" am Staatsballett angekündigt. Unter anderem wurde eine Clearingstelle eingerichtet und externe Mediator*innen hinzugezogen.
(Süddeutsche Zeitung / Berliner Zeitung / eph)
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