Keine Einkommenssteuer auf Kunstpreis
22. Februar 2024. "Der Kunstpreis der Leipziger Volkszeitung ist kein Einkommen – und ein Künstler muss auf das Preisgeld von 10.000 Euro keine Einkommenssteuer zahlen", hat das sächsische Finanzgericht entschieden. Das Kunstmagazin Monopol berichtet von dem am Dienstag veröffentlichten Urteil.
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