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Keine Einkommenssteuer auf Kunstpreis
22. Februar 2024. "Der Kunstpreis der Leipziger Volkszeitung ist kein Einkommen – und ein Künstler muss auf das Preisgeld von 10.000 Euro keine Einkommenssteuer zahlen", hat das sächsische Finanzgericht entschieden. Das Kunstmagazin Monopol berichtet von dem am Dienstag veröffentlichten Urteil.
"Laut Finanzgericht besteht kein ausreichender Zusammenhang zwischen dem Schaffen des Künstlers und dem Preisgeld, denn die 10.000 Euro seien keine Gegenleistung für ein künstlerisches Werk", heißt es in der Meldung. Besteuerungen fallen an, wenn konkrete Leistungen für Geld erbracht werden.
Anlass des Gerichtsprozesses war die Besteuerung des Preisgeldes "als Teil der Einkünfte des freiberuflichen Künstlers" durch das Finanzamt. Der Kunstpreis der Leipziger Volkszeitung wird seit 1994 verliehen.
(monopol-magazin.de / chr)
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